| Das Neuste zum Haushalt der Stadt
Liebe Leserinnen, Liebe Leser, lesen Sie bitte die nachfolgenden Auszüge aus einer Verfügung gegen die Stadt. Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 06.04.05 zur Haushaltssatzung der Stadt Weißenfels für das Haushaltsjahr 2005 Gegenüber der Stadt Weißenfels wird gemäß...angeordnet, der Kommunalaufsichtsbehörde Landkreis Weißenfels bis zum 31.08.2005 eine Nachtragshaushaltssatzung...vorzulegen. Mit Vorlage der Nachtragshaushaltssatzung ist der Finanzplan zu überarbeiten und den Erfordernissen... anzupassen. Gleichzeitig ist...ein überarbeitetes... Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, welches... aufzuzeigen hat, welche Kosolidierungsmaßnahmen... umgesetzt wurden bzw. evtl. neu aufgegriffen wurden... Begründung Auf Grund der unausgeglichenen Haushaltslage hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels am 03.03.05... das Haushaltskonsolidierungskonzept...beschlossen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept stellt nicht die Abdeckung der gesamten Fehlbeträge dar, so weist der Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr 2010 noch ein verbleibendes Defizit in Höhe von 4.988.000,00 Euro aus. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Weißenfels ist nicht mehr gegeben... Von Seiten der Kommunalaufsichtsbehörde kann bei dem vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept nicht nachvollzogen werden, welche Konsolidierungsbeiträge im Ergebnis der Konsolidierung eingeflossen sind bzw. in welcher Höhe diese zu erwarten sind. Das am 03.03.05 beschlossene und der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept stellt vielmehr einen "Maßnahmekatalog" für die Verwaltung dar, in welchem festgeschrieben ist, welcher Bereich bis zu welchem Termin einen "Entscheidungsvorschlag" zu unterbreiten hat. Desweiteren zeigt das Haushaltskonsolidierungskonzept u.a. die Einstellung von Bedarfszuweisungen als Konsolidierungsmaßnahme auf. Dies ist rechtswidrig, da das Land Sachsen-Anhalt Anträge auf Bedarfszuweisungen nicht als Konsolidierungsmaßnahme ansieht. Aufgrund der angespannten Haushaltslage...wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Weißenfels den Umfang an freiwilligen Aufgaben auf ein der Leistungsfähigkeit entsprechendes Niveau zu reduzieren hat. Die Personalkosten der Stadt Weißenfels betragen im Haushaltsjahr 2005 entsprechend den Veranschlagungen insgesamt 13.419.000,00 Euro und machen damit 37,61 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes aus. Die Personalkosten sollen jedoch 30 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht übersteigen, die Stadt liegt im Haushaltsjahr somit mit 7,61 %-Punkten über diesem Richtwert. Die im Finanzplan dargestellte Entwicklung der Personalkosten zeigt auf, dass die Stadt Weißenfels auch in den künftigen Haushaltsjahren nicht mit nachhaltigen Reduzierungen der Personalkosten rechnet. Des weiteren ist festzusatellen, dass Personalkosten oft zu Sachkosten umgewandelt werden; diese Vorgehensweise unterläuft den Sinn der Haushaltskonsolidierung. Der Haushalt der Stadt Weißenfels zeigt... einen Anstieg der Personalkosten gegenüber dem Haushaltsjar 2004 in Höhe von 41.700,00 Euro auf. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann keine nachhaltigen Strategien erkennen, wie der Verwaltungshaushalt durch Kostenreduzierung der Stadtverwaltung ausgeglichen werden kann. |
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